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11.02.2010

Seit 1999 besteht zwischen der Schweiz und der EU ein Abkommen, das die gegenseitige Anerkennung der Bestimmung für geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützte geographische Angaben (GGA) für Wein und Spirituosen regelt. Diese Regelung soll jetzt auch auf Agrarprodukte und Lebensmittel ausgedehnt werden. Gemäss der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird nach erfolgreichem Abschluss des Abkommens die Schweiz den Schutz ihrer Herkunftsbezeichnungen (etwa zwanzig) auf das Gebiet der EU ausdehnen können. Im Gegenzug gewährt die Schweiz den Bezeichnungen der EU (etwa achthundert) denselben Schutz. Die gegenseitige Anerkennung umfasst in der Schweiz eine Prüfung und eine öffentliche Konsultation zu den GUB und GGA der EU. Im gleichen Masse macht die EU dasselbe mit den Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben der Schweiz. Sind diese Schritte erfolgreich durchlaufen, werden die GUB und GGA beider Seiten in einem neuen Anhang des Agrarabkommens geschützt.
Im Januar haben die Schweizer Behörden nun die Liste der Geografischen Indikationen (IGs) Europas veröffentlicht, die in der Schweiz zukünftig gleichermassen geschützt werden sollen, wie Schweizer GUB-GGA-Produkte. Bis zum 15. März haben Kantone und betroffene Personen Gelegenheit, Bemerkungen zu den aufgeführten Bezeichnungen vorzulegen. Das gleiche Verfahren läuft parallel in der EU mit rund 20 schweizerischen Bezeichnungen. Nach einer Prüfung der Eingaben, werden die Listen der zu schützenden Bezeichnungen angepasst.
Für den Schutz von neuen GUB und GGA, ist ein Verfahren vorgesehen, das eine regelmässige Aktualisierung des Abkommen mit sich bringt.
Das geplante Abkommen sichert Herstellern von Qualitätsprodukten mit Herkunftsbezeichnungen wichtige Marktvorteile.
 
Weitere Informationen:
www.blw.admin.ch
www.aoc-igp.ch

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